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   VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98 GE   

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VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98 GE (https://dejure.org/1999,10028)
VG Gera, Entscheidung vom 04.03.1999 - 5 E 106/98 GE (https://dejure.org/1999,10028)
VG Gera, Entscheidung vom 04. März 1999 - 5 E 106/98 GE (https://dejure.org/1999,10028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 1; ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 5 aF; ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 6 aF; ThürKAG § 7 Abs 2; ThürKAG § 7 Abs 5 Satz 1 aF; GG Art 20 Abs 3
    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Abwasserbeseitigungsbeitrag (Vorausleistung); Beitragspflicht bei leitungsgebundener Einrichtung; Kostenspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beitragspflicht und Kostenspaltung bei leitungsgebundener Einrichtung; Heranziehung zur Vorauszahlung auf einen Entwässerungsbeitrag; Beitragsfähigkeit einer Maßnahme im Entwässerungsrecht; Beitragsberechnung bei kommunalen Entwässerungsaufgaben

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Gera, 22.01.1999 - 5 E 557/98

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Solange die bestehende Einrichtung noch ein Provisorium darstellt, ist das "Entwicklungskonzept" noch nicht realisiert und damit noch keine endgültig hergestellte Einrichtung entstanden (BayVGH, Urt. v. 24.05.1991 - 23 B 89.1223 - OVG Schleswig, Urt. v. 26.03.1992, KStZ 1992, 157; VG Gera, Beschl. v. 08.12.1998 - 5 E 1256/98 GE, Beschl. v. 22.01.1999 - 5 E 557/98; Wiethe-Körprich in Driehaus, Kommunales Abgabenrecht, § 8 Rn. 752 m. w. N.).

    Da die Kommunen erst am 17.05.1990, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17.05.1990 (GBl. I S. 255) für die Abwasserbeseitigung zuständig wurden, beginnt die Phase der erstmaligen Herstellung nach dieser Auffassung erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. VG Gera, Beschl. v. 22.01.1999 - 5 E 557/98).

  • VGH Bayern, 06.04.1995 - 23 B 94.1087
    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Hiernach wird mit der grundlegenden Umgestaltung einer vorhandenen Einrichtung eine "andere" Einrichtung neu hergestellt, für die wie bei jeder erstmaligen Errichtung einmalige Herstellungsbeiträge verlangt werden können (VGH München, Urteil vom 06.04.1995, NVwZ-RR 1997, 185; Urteil vom 08.11.1994, BayVBl. 1995, 436; Urteil vom 23.03.1993, BayVBl. 1993, 755; Urteil vom 13.02.1981, BayVBl. 1981, 661; Oehler, Thüringer Kommunalabgabengesetz, § 7 Anm. 3.1.2.; Ritthaler, Thüringer Kommunalabgabengesetz 1994, S. 37).

    Dies soll nach der Rechtsprechung des VGH München (Urteil vom 06.04.1995, NVwZ-RR 1997, 185) etwa dann der Fall sein, wenn die bisher nur mechanisch gereinigten Abwässer aus einem bestimmten Baugebiet als auch die ohne Behandlung in einer Kläranlage entsorgten Abwässer aus anderen Teilen des Gemeindegebietes künftig nach einem Gesamtkonzept vollbiologisch geklärt werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1997 - 22 A 1406/96

    Druckentwässerungssystem; Kanalisation; Anschlussnehmer; Errichtung von

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Dies ist der Fall, wenn die Einrichtung die im Rahmen ihres Einrichtungszwecks liegenden Aufgaben erfüllen kann (OVG Münster, Urt. v. 18.06.1997, 22 A 1406/96, Juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Bei leitungsgebundenen Einrichtungen - wie hier - entsteht die für die sachliche Beitragspflicht maßgebliche Vorteilslage bereits mit Abschluß derjenigen Maßnahme, die dem angeschlossenen oder anschließbaren Grundstück die Möglichkeit der Inanspruchnahme der betriebsfertigen Einrichtung vermittelt, und nicht erst mit deren vollständiger tatsächlicher Herstellung entsprechend der langfristigen Planung (ThürOVG, Beschl. v. 12.11.1998, ThürVBl. 1999, 46; VG Gera, Beschl. v. 01.10.1997, 5 E 888/97, ThürVGRspr. 10/1998, 125; ebenso zur inhaltsgleichen Regelung des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a. F.: OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.08.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, RNr. 1050 zu § 8).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Bei leitungsgebundenen Einrichtungen - wie hier - entsteht die für die sachliche Beitragspflicht maßgebliche Vorteilslage bereits mit Abschluß derjenigen Maßnahme, die dem angeschlossenen oder anschließbaren Grundstück die Möglichkeit der Inanspruchnahme der betriebsfertigen Einrichtung vermittelt, und nicht erst mit deren vollständiger tatsächlicher Herstellung entsprechend der langfristigen Planung (ThürOVG, Beschl. v. 12.11.1998, ThürVBl. 1999, 46; VG Gera, Beschl. v. 01.10.1997, 5 E 888/97, ThürVGRspr. 10/1998, 125; ebenso zur inhaltsgleichen Regelung des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a. F.: OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.08.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, RNr. 1050 zu § 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1996 - 3 A 1364/91

    Erschließungsanlage; Grundstücksteilfläche; Grünfläche ; Parkanlage;

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Eine Berücksichtigung der flächenmäßigen Begrenzung der Bebaubarkeit des Grundstücks hinsichtlich der Grundstücksteilflächen, die wegen Leitungsrechten von Bebauung freizuhalten sind, ist im Rahmen der satzungsmäßigen Verteilungsregelung bei dem hier anzuwendenden Vollgeschoßmaßstab, der allein auf die Grundstücksfläche und die auf dem Grundstück höchstzulässige Zahl von Vollgeschossen abstellt, nicht möglich (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.11.1996, Az.: 3 A 1364/91, Juris).
  • VG Gera, 01.10.1997 - 5 E 888/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Sachliche

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Bei leitungsgebundenen Einrichtungen - wie hier - entsteht die für die sachliche Beitragspflicht maßgebliche Vorteilslage bereits mit Abschluß derjenigen Maßnahme, die dem angeschlossenen oder anschließbaren Grundstück die Möglichkeit der Inanspruchnahme der betriebsfertigen Einrichtung vermittelt, und nicht erst mit deren vollständiger tatsächlicher Herstellung entsprechend der langfristigen Planung (ThürOVG, Beschl. v. 12.11.1998, ThürVBl. 1999, 46; VG Gera, Beschl. v. 01.10.1997, 5 E 888/97, ThürVGRspr. 10/1998, 125; ebenso zur inhaltsgleichen Regelung des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a. F.: OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.08.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, RNr. 1050 zu § 8).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Auch wenn das Grundstück Flurst.-Nr. a mit den Grundstücken Flurst.-Nrn. b und c identisch ist und letztere in einem räumlichen Zusammenhang stehen, ist dennoch die Teilung des Grundstücks Flurst.-Nr. a insofern von Bedeutung, als im kommunalen Beitragsrecht im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts abzustellen ist (vgl. VGH München, Urt. v. 17.12.1992, BayVBl. 1993, 534; VGH Mannheim, Beschl. v. 03.05.1979, KStZ 1979, 173, 174; VGH Kassel, Urt. v. 31.03.1977, KStZ 1977, 181; OVG Koblenz, Urt. v. 25.01.1983, KStZ 1983, 191; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.1989, NVwZ 1989, 1088, 1089; OVG Hamburg, Urt. v. 15.10.1985, KStZ 1987, 57, 58; OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987, KStZ 1988, 97; VG Gera, Beschl. v. 14.07.1997, LKV 1997, 423, 424; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 392; Ritthaler, Thüringer Kommunalabgabengesetz, 1994, 59; a. A. OVG Münster, Urt. v. 21.08.1995, NVwZ-RR 1996, 701, 702).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes völlig unberücksichtigt bleiben müßte, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1988, DVBl. 1988, 896, 897).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
    Im Eilverfahren ist grundsätzlich von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Satzungsnorm auszugehen, es sei denn, daß deren Nichtigkeit offensichtlich ist, d. h. auch ohne tiefere Überprüfung auf der Hand liegt (ThürOVG, Beschl. v. 23.04.1998, 4 EO 6/97, Beilage zum Thüringer Staatsanzeiger 10/1998, 117; VGH München, Beschl. v. 13. März 1994 - 6 CS 94.393; VG Meiningen, Beschl. v. 16. Januar 1995 - 8 E 555/94.ME, ThürVBl. 1995, 183 184; VG Gera, Beschl. v. 20.12.1996 - 5 E 190/96 GE).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1995 - 15 A 4136/92

    Persönlich haftender Gesellschafter ; Klagebefugnis; Bestimmtheit eines

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1989 - 9 L 7/89
  • OVG Sachsen, 24.10.1996 - 2 S 175/96

    Verfassungsrecht; Beitragskalkulation; Ermessen; Beitragssatz; Globalberechnung;

  • VG Gera, 08.12.1998 - 5 E 1256/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

  • VG Meiningen, 16.01.1995 - 8 E 555/94
  • VG Gera, 14.07.1997 - 5 E 605/97
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Als erstmalige Herstellung ist aber nicht nur die Neuerrichtung einer zuvor noch nicht existenten Entwässerungseinrichtung anzusehen, sondern auch die grundlegende Umgestaltung einer schon vorhandenen Einrichtung, durch die eine neue und andere Einrichtung geschaffen wird (so auch VG Gera, Beschluss vom 04.03.1999 - 5 E 106/98 GE - ThürVGRspr. 2000, 42 = ThürVBl. 1999, 164; Oehler, ThürKAG, Stand: 2003, Anm. 3.1.2 zu § 7; Ritthaler, ThürKAG, 1994, Anm. 2 zu § 7).
  • VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16

    Fehlende absolute Verjährungsgrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen im

    Denn der Vorteil, an den die Beitragserhebung anknüpft, ist nicht der tatsächliche technische Anschluss, sondern ein Anschluss, der eine dauerhaft rechtlich gesicherte Vorteilslage durch den Anschluss an eine kommunale öffentliche Einrichtung bietet (ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002, - 4 ZEO 243/00 - VG Gera, Beschluss vom 22. Januar 1999, - 5 E 557/98 Ge und Beschluss vom 4. März 1999, - 5 E 106/98 Ge - BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, a.a.O. Rn. 16 und Beschluss vom 8. März 2017, - 9 B 19/16 -, zitiert nach juris, Rn. 26; Blomenkamp in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1450 m.w.N.).
  • VG Gera, 05.05.2003 - 5 K 2026/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Genehmigung der Verbandssatzung; Bekanntmachung;

    Da die Kommunen frühestens am 17. Mai 1990, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) für die Wasserversorgung zuständig wurden (§ 2 Abs. 2 der KV-DDR), kann es aus Rechtsgründen vor diesem Zeitpunkt keine kommunale, öffentliche Einrichtung gegeben haben (vgl. VG Gera, Beschluss vom 4. März 1999 - 5 E 106/98 -, ThürVBl. 1999, 164; Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1449 m. w. N.).
  • VG Meiningen, 26.11.2002 - 8 E 575/00

    Ausbaubeiträge; Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz; Beiteragsbescheid;

    Eine öffentliche Einrichtung ist erst dann erstmalig hergestellt, wenn der im Herstellungsbauprogramm vorgesehene Endausbauzustand erreicht ist (vgl. VG Gera, B. v. 04.03.1999, ThürVBl 1999, 164).
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